Ihre Rechte. Verständlich eingeordnet.
Die folgenden Informationen geben einen allgemeinen Überblick zur Schadenregulierung in Deutschland. Sie ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.
Gutachterwahl und Sachverständigenkosten.
Bei einem Haftpflichtschaden können Geschädigte grundsätzlich einen unabhängigen Gutachter wählen. Die gegnerische Versicherung darf einen Gutachter vorschlagen; Sie müssen diesen nicht automatisch akzeptieren. Die Erstattung richtet sich nach Haftung und Erforderlichkeit. Eine starre, allgemeingültige Bagatellgrenze wird hier nicht angegeben.
Reparaturkosten und Wiederbeschaffungswert.
Reparaturkosten beschreiben den erforderlichen Aufwand zur fachgerechten Instandsetzung. Der Wiederbeschaffungswert bildet den Aufwand für ein vergleichbares Fahrzeug vor dem Unfall ab. Bei wirtschaftlichem Totalschaden sind weitere Bewertungsgrößen wie der Restwert relevant. Besonderheiten sollten rechtlich geprüft werden.
Wertminderung und Nutzungsausfall.
Ein Unfall kann auch nach fachgerechter Reparatur den Marktwert beeinflussen. Eine merkantile Wertminderung wird nach den Umständen des Fahrzeugs beurteilt. Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten können unter bestimmten Voraussetzungen ersatzfähig sein, aber nicht pauschal für jeden Zeitraum und jede Situation.
Fiktive Abrechnung und Unfallfolgekosten.
Eine Abrechnung auf Gutachtenbasis kann unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein. Umsatzsteuer wird grundsätzlich nur ersetzt, soweit sie tatsächlich angefallen ist. Abschleppkosten, notwendige Rechtsanwaltskosten und weitere Unfallfolgekosten hängen vom Einzelfall ab. Lassen Sie Ihre Ansprüche durch qualifizierte Rechtsberatung prüfen.
